Rechtsprechung
VGH Bayern, 12.01.2012 - 10 CE 11.2687 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Technischer Defekt des Faxgeräts; Übermittlung der Beschwerdebegründung in letzter Minute
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 10.10.2006 - XI ZB 27/05
Anforderungen an die Büroorganisation und die Ausgangskontrolle bei Übermittlung …
Auszug aus VGH Bayern, 12.01.2012 - 10 CE 11.2687
Insbesondere fehlt jegliches Vorbringen zur Wiederherstellung der Funktionsfähigkeit des Faxgerätes am nächsten Morgen (vgl. BGH vom 10.10.2006 Az. XI ZB 27/05 RdNr. 12). - BGH, 02.08.2006 - XII ZB 84/06
Anforderungen an die Büroorganisation bei Versendung fristwahrender Schriftsätze …
Auszug aus VGH Bayern, 12.01.2012 - 10 CE 11.2687
Will der Rechtsanwalt den Begründungsschriftsatz erst kurz vor Ablauf der Frist per Telefax ermitteln, muss er besonders darauf achten, dass bei der Übermittlung keine Fehler passieren (BGH vom 2.8.2006 Az. XII ZB 84/06 RdNr. 7). - BVerfG, 03.06.1975 - 2 BvR 99/74
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Postlaufzeiten
Auszug aus VGH Bayern, 12.01.2012 - 10 CE 11.2687
Die Rechtsprechung räumt zwar seit jeher einer Partei das Recht ein, eine Rechtsmittelfrist bis zu ihrem Ende auszuschöpfen (vgl. BVerfG vom 3.6.1975 Az. 2 BvR 99/74 RdNr. 10). - OVG Hamburg, 05.11.1999 - 4 Bs 351/99
Fristversäumung wegen Störung des Telefaxempfangsgerätes
Auszug aus VGH Bayern, 12.01.2012 - 10 CE 11.2687
Zwar dürfen die technischen Risiken der Übermittlung fristwahrender Schriftsätze durch Telefax nicht auf den Nutzer des Mediums abgewälzt werden, wenn die technische Störung im Bereich des Telefaxempfangsgerätes liegt (OVG Hamburg vom 5.11.1999 Az. 4 BS 351/99 RdNr. 5 m.w.N.).
- BFH, 15.11.2012 - XI B 70/12
Keine Wiedereinsetzung bei Störung im Telefaxgerät und fehlender Absicherung …
Eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand kommt daher nicht in Betracht, wenn der Prozessbevollmächtigte nicht alle erforderlichen und zumutbaren Schritte unternommen hat, die unter normalen Umständen zur Fristwahrung geführt hätten (vgl. z.B. Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs --BayVwGH-- vom 12. Januar 2012 10 CE 11. 2687, nicht veröffentlicht --n.v.--, juris).Verlässt sich der Prozessbevollmächtigte bei der Fertigstellung und Übersendung von fristwahrenden Schriftstücken an das Gericht quasi in letzter Minute auf ein Telefaxgerät, so muss er dessen Funktionieren so rechtzeitig sicherstellen, dass er bei einer eventuellen Störung der Telefaxverbindung andere noch mögliche und zumutbare Maßnahmen für einen sicheren Zugang des fristwahrenden Schriftsatzes beim zuständigen Gericht ergreifen kann (vgl. BayVwGH-Beschluss vom 12. Januar 2012 10 CE 11. 2687, n.v., juris).